BEISPIELBERECHNUNGEN: GUTER RAT MUSS NICHT TEUER SEIN

Notarielle Urkunden haben häufig handfeste Kostenvorteile So ersetzt das vom Notar beurkundete Testament in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein. Der Erbschein kostet aber im Ergebnis fast doppelt so viel wie Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des Testaments durch den Notar. Dabei erteilen wir Notare nicht nur professionellen Rat hin­sicht­lich Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Tei­lungs­an­ord­nung­en, sondern errichten darüber eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft. So wird sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung nicht verschwindet und im Todesfall auf­ge­fun­den wird.

Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Be­ur­kun­dung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Be­ur­kun­dungs­ge­bühr an.

Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Die dort aufgeführten Be­rech­nungs­bei­spie­le erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Be­rech­nungs­bei­spie­len können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.

Notar Dr. Alban Bruch
Ihr Notar in Feuchtwangen